Freiwilligendienste

Du willst dich für andere engagieren und nebenbei wertvolle Erfahrungen machen? Dann bist du bei Perthes genau richtig!

Das FSJ (Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr) ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Die Rahmenbedingungen für ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein FSJ, sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (kurz: FSJ-Gesetz) niedergelegt. Das FSJ an sich ist auf Länderebene geregelt.

Neben dem FSJ gibt es auf Bundesebene den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Er wurde als Ersatz für den ausgelaufenen Zivildienst geschaffen und richtet sich an alle, die sich außerhalb von Beruf oder Schule für einen Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten im sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Bereichen engagieren wollen – sozialversichert und durch kostenlose Weiterbildungen und Seminare professionell begleitet.

 

FAQ zu FSJ und Bundesfreiwilligendienst

Hier kannst du dich weiter informieren!

FSJ und BFD sind ein Bildungsjahr im weitesten Sinne: Soziales Lernen wird ebenso vermittelt wie berufliche Qualifikationen. Das FSJ und der BFD ird in der Regel in sozialen Einrichtungen geleistet und dauert 12 Monate. Nach 6 Monaten wird es als gesetzlicher Freiwilligendienst anerkannt. Das FSJ und der BFD haben einen jugendpolitischen Anspruch als Bildungs- und Orientierungsjahr für die Freiwilligen. Es richtet sich insbesondere an den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen aus. FSJ und BFD unterliegen einer gesetzlichen Regelung.

Im Prinzip gibt es kaum Unterschiede zwischen dem FSJ und dem BFD: Der Einsatz findet in den gleichen Tätigkeitsbereichen statt, auch die pädagogische Begleitung und auch das Taschengeld sind gleich. Der einzige Unterschied ist, dass Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst auch älter als 27 Jahre sein dürfen. In der Regel merkt man den Unterschied kaum.

Im FSJ/BFD hast Du die Möglichkeit, Dich ein Jahr lang sozial zu engagieren, praktisch im sozialen Bereich zu arbeiten, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, Dich beruflich zu orientieren und Deine Stärken und Schwächen im Umgang mit Menschen in erschwerten Lebenssituationen zu erproben.

Mit einem FSJ/BFD kannst Du Wartezeiten zum Studium oder zur Ausbildung sinnvoll überbrücken. Das FSJ wird in vielen Ausbildungen und Studiengängen des Sozial- und Gesundheitswesens als bereits abgeleistetes Praktikum anerkannt. Auch wird es Dir als Wartesemester zum Studium angerechnet (abhängig von der Dauer und der Hochschule) und verbessert die Chancen in Bewerbungsverfahren.

Der Beginn des Freiwilligendienstes ist in der Regel flexibel möglich.

Alle Menschen, die zwischen 16 und 27 Jahren alt sind, ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und Spaß und Interesse daran haben, sich ein Jahr lang freiwillig im sozialen Bereich zu engagieren. Und zwar unabhängig vom Schulabschluss, von der Herkunft und der Religion.

Den Bundesfreiwilligendienst können auch Menschen machen, die über 27 Jahre alt sind.

Du bekommst ein Taschengeld in Höhe von insgesamt 453 €, die Sozialversicherungen werden übernommen.

Du bist Du ein Jahr lang voll sozialversichert (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, gesetzliche Berufsunfallversicherung) und bist nach 12 Monaten berechtigt, Arbeitslosengeld I zu beantragen.

Achtung: Während deines Freiwilligendienstes musst du dich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Der Urlaubsanspruch der Freiwilligen beträgt bei 12 Monaten 30 Tage. Wird der Freiwilligendienst verkürzt oder verlängert, verändert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

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