
Urlaub mit Hund
Soll ich meinen Hund mit in den Urlaub nehmen? Wie finde ich eine passende Betreuung? Wir beantworten die wichtigsten Fragen, die sich Hundehalter stellen, wenn sie ihren Urlaub planen.
Bevor Sie sich entschließen, Ihren Hund mit in den Urlaub zu nehmen, sollten Sie abklären, ob in dem Urlaubsland, in das Sie reisen, Risiken für die Infektion mit den Reisekrankheiten oder auch „Mittelmeerkankheiten“ bestehen, die durch Zecken und Mücken übertragen werden. Vor allem die so genannte Leishmaniose ist für Hunde sehr gefährlich. Die Sandmücke, die den Erreger der Leishmaniose, ein Parasit, überträgt, kommt nur in warmen Regionen vor, vor allem in Italien, Spanien, Griechenland und Nordafrika. In diesem Fall muss ein konsequenter Mückenschutz erfolgen:
Da die Sandmücke vor allem nachtaktiv ist, sollte der Hund nachts im Haus bleiben. Tagsüber ist darauf zu achten, dass sich das Tier nicht in die schattigen Plätze legt, die auch die Mücke bevorzugt. Auf die Brutplätze der Mücken sollten Insektizide gesprüht werden und die Fenster mit Gaze (mit kleinen Maschen unter 2 mm) gesichert werden.
Für den Hund kann man Halsbänder zum Parasitenschutz verwenden oder ein Medikament zum Auftropfen auf die Haut im Nacken. Dies sollte auf jeden Fall gegen Zecken und Sandmücken wirksam sein. Dazu befragen Sie bitte vor Urlaubsantritt den behandelnden Tierarzt. Die beste Prophylaxe ist nach wie vor, die Tiere in gefährliche Gebiete nicht mit zu nehmen.
Informationen, inwieweit Hunde im ausgesuchten Urlaubsgebiet erwünscht sind oder nicht, erhalten Sie bei den Reisebüros. In der Regel lassen sich die Länder nicht pauschal in hundefreundlich bzw. hundefeindlich einteilen. Die Einstellung zum Hund kann regional sehr unterschiedlich sein. Auch bei der Wahl eines Urlaubsziels innerhalb Deutschlands sollte in jedem Fall beim Reiseveranstalter erfragt werden, inwieweit der vierbeinige Begleiter im Hotel, am Strand etc. erwünscht ist.
- Der Hund sollte immer hinten Platz finden, entweder im Kofferraum in einer stabilen Transportbox oder gut gesichert durch ein Trenngitter bei einem Kombi; alternativ gesichert durch einen speziellen Hunde-Anschnallgurt auf dem Rücksitz.
- Um Übelkeit zu vermeiden, sollte die letzten Mahlzeit zwölf Stunden vor der Abfahrt gegeben werden.
- Bei längeren Fahrten zwischendurch kleine Mengen füttern; Wasser sollte immer zur Verfügung stehen.
- Legen Sie die Reisezeit möglichst in die kühleren Morgen- oder Abendstunden, um Hitzeprobleme zu vermeiden.
- Legen Sie regemäßig Pausen ein.
- Lassen Sie ihren Hund nie im geschlossenen Auto zurück, da selbst bei geöffneten Fenster die Luftzirkulation nicht ausreichend ist
- Falls der Hund am Fenster sitzt, sollte dies geschlossen sein, da sonst leicht Bindehautentzündungen entstehen.
- Kleine Hunde, etwa bis zur Größe einer Hauskatze, dürfen in einem Transportbehältnis kostenfrei mitfahren.
- Bei größeren Hunden und internationalen Reisen muss eine Fahrkarte für den Hund gelöst werden; der Fahrpreis beträgt in der Regel 50 Prozent des normalen Tarifs.
- Leine und Maulkorb für Hunde müssen immer mitgeführt werden.
- Im Schlafwagen kann der Hund nur mitreisen, wenn man das komplette Abteil bucht.
Grundsätzlich sollten Sie vermeiden, Tiere im Flugzeug zu transportieren, da das Fliegen für die Tiere enormen Stress bedeutet. Weichen Sie daher nach Möglichkeit lieber auf ein anderes Transportmittel aus oder versuchen Sie idealerweise, für das Tier eine verantwortungsvolle Betreuung zu Hause zu finden.
Ist eine Flugreise unvermeidbar, finden Sie hier einige Tipps zum Reisen mit Tieren im Flugzeug:
Versuchen Sie immer einen Direktflug zu bekommen, um unnötigen Stress für Sie und das Tier zu vermeiden. Kleine Hunde dürfen, abhängig vom Gewicht, in der Regel als Handgepäck mitgeführt werden. Erkundigen Sie sich bitte vorzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, denn je nach Anbieter variieren hier die Gewichtsangaben, die meist einschließlich des wasserdichten Transportbehältnisses angegeben werden. Buchen Sie in jedem Fall möglichst früh, weil oft nur eine begrenzte Zahl an Tieren in der Kabine mitgeführt werden darf.
Größere Hunde müssen in einer Transportbox im Frachtraum untergebracht werden. Die Box müssen Sie in der Regel selbst im Fachhandel kaufen. Schreiben Sie deutlich, nach Möglichkeit mehrsprachig, auf die Box, dass es sich um den Transport eines lebenden Tieres handelt. Befestigen Sie an der Box eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen wie einer Fotokopie des Heimtierausweises sowie Ihrem Namen und Adresse.
Wenn Sie planen Ihren Hund auf eine Schiffsreise mitzunehmen, sollten Sie vor Reiseantritt klären, ob Tiere an Bord erwünscht sind und wie sie untergebracht werden. Nicht in jedem Fall wird eine solche Reise für das Tier ein Vergnügen sein, denn
- Kreuzfahrtschiffe lassen im Allgemeinen keine Tiere an Bord.
- Bei Fährschiffen sollten Sie sich vorher erkundigen, wo der Hund sich bewegen und vielleicht sein Geschäft verrichten darf. Manche Linien erlauben nicht, dass das Tier das Auto oder die Transportbox während der Überfahrt verlässt.
- Auf vielen Mittelmeerfähren müssen Hunde - auch bei praller Sonne - im Auto oder im Zwinger auf Deck bleiben. Das sollte man seinem Tier für einen Kurzurlaub nicht zumuten.
Informationen zu Einreisebestimmungen in den einzelnen Ländern innerhalb der EU finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Für den Reiseverkehr mit Heimtieren außerhalb der EU gelten für die beiden Kategorien "Gelistete Drittländer" und "Nicht gelistete Drittländer" unterschiedliche Bestimmungen.
In gelisteten Drittländern ist der Status in Bezug auf die Tollwut zufriedenstellend, bzw. Bekämpfungsprogramme gegen Tollwut können nachgewiesen werden. Ist das Land nicht gelistet, ist die die dortige Tollwutsituation unklar oder bedenklich.
Die vollständige Liste kann auf der Website des Bundesverbraucherschutzministeriums eingesehen werden.
Bei der Reise in Drittländer muss immer auch die Rückkehr in die EU bedacht werden. Die Regelungen zur Einreise mit Hunden in die Europäische Union finden Sie ebenfalls auf der Website des Ministeriums.
Wer einen sogenannten Kampfhund (z. B. Pitbull, Bullterrier) oder ähnliche Hunde (z. B. Rottweiler, Dobermann) auf Reisen mitnehmen will, dem empfehlen wir dringend, sich vor Einreise nach den aktuellen Bestimmungen bei der Botschaft/Konsulat des jeweiligen Landes zu erkundigen.
Wenn die Urlaubspläne gereift sind und der Vierbeiner soll mit, sollten Sie sich sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des Gastlandes informieren. Meist sind Untersuchungen, Impfungen oder Anträge zur Einreise notwendig. Die in allen europäischen Ländern (außer Russland) geforderte Tollwutschutzimpfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage zurückliegen. Beachten Sie für eine eventuell nötige Nachimpfung die Impfstoff-Informationen des Herstellers: Die Wirkungsdauer der Impfstoffe ist unterschiedlich lang, in der Regel 2-3 Jahre.
Darüber hinaus verlangen einige Länder einen Internationalen Impfpass. Auch Gesundheitszeugnisse für die Vierbeiner wollen einige Zielländer sehen. Besonders strenge Regeln haben Großbritannien, Irland, Malta und Schweden.
Seit 2004 müssen Hundehalter, die innerhalb der EU die Grenzen überschreiten, einen einheitlichen Pass mitführen. Den Heimtierausweis erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt. Er ersetzt auch den früheren gelben Impfausweis. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundestierärztekammer
Wir empfehlen Ihnen, auch wenn Sie Ihr Tier nicht im Tierheim unterbringen möchten, sich mit dieser Frage an den örtlichen Tierschutzverein bzw. das örtliche Tierheim zu wenden. Gegebenenfalls sind dort tierliebe Personen bekannt, denen Sie Ihr Tier anvertrauen können. Abgesehen von einem Aushang im Tierheim bietet sich die Möglichkeit, auch über Ihre örtliche Tierarztpraxis nach passenden Tiersittern zu suchen.
Bevor Sie sich für eine Tierpension entscheiden, sollte Sie sich auf jeden Fall bei Ihrem Tierarzt oder beim örtlichen Tierschutzverein über die in Frage kommende Pension informieren, denn dort werden erfahrungsgemäß eventuelle Beschwerden ankommen. Schauen Sie sich die Pension rechtzeitig vor dem Urlaub genau an. Wenn es nicht möglich sein sollte, den Bereich, in dem die Tiere untergebracht sind, zu besichtigen, ist das kein gutes Zeichen. Darüber hinaus ist auf Folgendes zu achten:
- Verfügt der/die BetreiberIn der Pensionen über einen Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes?
- Wie werden die Tiere gehalten? Wünschenswert ist bei der Hundehaltung beispielsweise, dass die Tiere nicht den ganzen Tag in Einzelboxen innerhalb des Gebäudes gehalten werden, sondern Zugang zu einem Auslauf haben. Gruppenauslauf ist am besten, wobei selbstverständlich darauf zu achten ist, dass sich die Tiere untereinander vertragen. Werden die Hunde regelmäßig ausgeführt? Aus der Lage der Pension kann man zudem auch ersehen, ob ein Spaziergang „in Wald und Feld“ überhaupt möglich ist.
- Ernährung: Wer keine Ernährungsfehler machen will, sollte Fertignahrung füttern.
- Sauberkeit
- Man sollte darauf achten, dass nur geimpfte Tiere aufgenommen werden (wenn der/die BetreiberIn der Tierpension den Tierhalter gar nicht erst fragt, ob sein Tier geimpft ist, ist zu befürchten, dass darauf keinen Wert gelegt wird).
- Man sollte sich die Pflegeverträge sorgfältig anschauen. Es soll auch bereits vorgekommen sein, dass ein Pflegevertrag einen Passus enthielt, wonach ein Tier, wenn es nicht innerhalb einer bestimmten Frist vom Besitzer abgeholt wird, automatisch in den Besitz des/der Betreiber*in der Pension übergeht.
Weitere Tipps zur Beurteilung einer Tierpension finden Sie auch hier zum Download.